Kosten
Neben den einkommensabhängigen Elternbeiträgen gem. § 23 KiBiZ, die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. dem Jugendamt der Gemeinde erhoben werden, verpflichten sich die Personensorgeberechtigten des Kindes zur Zahlung eines monatlichen Verpflegungszuschlages für die Betreuung über Mittag und ggf. einen Erziehungsbeitrag gem. Ziff. 5.3 der Vereinssatzung (Anlage) an den Trägerverein.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Der Verpflegungszuschlag beträgt zurzeit 55,00 Euro pro Monat. Ein Erziehungsbeitrag wird derzeit nicht erhoben.
Eine Aufnahme und der Verbleib des Kindes in der Tagesstätte ist nur dann und nur so lange möglich, wie die Eltern (Familienbeitrag) des Kindes Mitglied in der Elterninitiative Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" e. V. sind. Über die Aufnahme der Personensorgeberechtigten entscheidet der Vorstand rechtzeitig vor Abschluss des Betreuungsvertrages. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Mitgliedschaft des/der Personenberechtigten mit dem Abschluss dieses Betreuungsvertrages. Für die Mitgliedschaft ist nach Ziff. 5 der Vereinssatzung ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen, den die Mitgliederversammlung festlegt. Dieser beträgt zurzeit 30,68 Euro pro Jahr und wird ebenso wie das Verpflegungsentgelt im Lastschriftverfahren eingezogen.

